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   BVerwG, 20.12.1967 - VII B 113.67   

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https://dejure.org/1967,419
BVerwG, 20.12.1967 - VII B 113.67 (https://dejure.org/1967,419)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1967 - VII B 113.67 (https://dejure.org/1967,419)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - VII B 113.67 (https://dejure.org/1967,419)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 76.63

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1967 - VII B 113.67
    Demgegenüber sind die Klägerinnen der Meinung, daß sich der Inhalt der Kostenentscheidung aus Art. 3 Abs. 1 GG und aus einem allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz ergäbe, sie berufen sich hierfür auf das Urteil des Senats vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 246 = NJW 1964, 685) und meinen, daß über diese Fragen noch nicht entschieden sei.
  • BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1967 - VII B 113.67
    Die grundsätzliche Frage, ob die außergerichtlichen Kosten eines Widerspruchsverfahrens zu erstatten sind, wenn die Behörde dem Widerspruch abhilft (§ 72 VwGO), ist, soweit in diesem Zusammenhang Bundesrecht von Bedeutung ist, durch den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1965 (BVerwGE 22, 281) geklärt.
  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72

    Klage gegen den Musterungsbescheid - Anfechtung eines Einberufungsbescheids -

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -).

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Kosten des isolierten

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967) - BVerwG VII B 113.67 - Gegenteilige Entscheidungen anderer Senate, die nach dem Beschluß des Großen Senats ergangen wären, liegen nicht vor.

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 34.71

    Rechtsmittel

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -).

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 79.71

    Rechtsmittel

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -) Gegenteilige Entscheidungen anderer Senate, die nach dem Beschluß des Großen Senats ergangen wären, liegen nicht vor.

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 64.72

    Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Vorverfahrens bezüglich der Rechtmäßigkeit

    Diese Lösung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert auf gegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -).

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 19.72

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Kostenerstattung für ein isoliertes Vorverfahren

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -).

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 18.72

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines isolierten Vorverfahrens - Anerkennung als

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenkosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67) Gegenteilige Entscheidungen anderer Senate, die nach dem Beschluß des Großen Senats ergangen wären, liegen nicht vor.

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 52.71

    Rechtsmittel

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -).

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 143.71

    Erstattungsfähigkeit von Kosten des isolierten Vorverfahrens vor Bundesbehörden -

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -) Gegenteilige Entscheidungen anderer Senate, die nach dem Beschluß des Großen Senats ergangen wären, liegen nicht vor.

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 35.71

    Rechtsmittel

    Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.

    Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -).

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 59.72

    Anspruch auf Erstattung von Kosten in einem Widerspruchsverfahren bezüglich der

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 75.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 192.71

    Beauftragung eines Rechtsanwalts - Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1972 - X B 100/72
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